Der Vorstand vertritt den Verein sowohl nach Innen als auch nach Außen. Er führt die Geschäfte des Vereins und besteht im KGV Bilk 1989 e.V. aus folgenden Personen:
Vorsitzender: Christian Henn
Bis zu seiner Wahl auf der Jahreshauptversammlung 2018 war er stellvertretender Vorsitzender. Im Vorstand ist Christian vor allem für die Außendarstellung und den Kontakt zum Stadtverband sowie der Stadt Düsseldorf selbst zuständig. Er leitet außerdem alle Vorstandssitzungen und ist die erste Ansprechperson für alle Fragen, Beschweren und Probleme sowie Ideen und Lob.
E-Mail: christian.henn@kgv-bilk.de
Stellvertretende Vorsitzende: Tanja Rickert
Tanja ist seit 2017 Pächterin eines Gartens in der Kolonie „Alter Friedhof“ und damit relativ neu im Verein. Als stellvertretende Vorsitzende möchte sie sich verstärkt um den Aufbau und die Betreuung von neuen Arbeitsgruppen und anderen Projekten, wie der „offenen Gartenpforte“ oder der „Pflanztauschbörse“ widmen.
E-Mail: tanja.rickert@kgv-bilk.de
Kassierer: Werner Zarth
Als langjähriger Kassierer und dienstältestes Mitglied sorgt Werner nicht nur für solide Finanzen, sondern auch für Kontinuität und Beständigkeit im Vorstand. Neben den Finanzen hat er außerdem noch das wichtige Amt des Wasserwart und damit die Verantwortung für die Wasseruhren inne.
E-Mail: werner.zarth@kgv-bilk.de
Schriftführerin: Anja Baumeyer
Anja ist seit vielen Jahren Mitglied. Als Schriftführerin möchte sie nicht nur die notwendigen Protokolle erstellen sondern sich vor allem um die Verbesserung des gemeinsamen Austausch kümmern.
E-Mail: anja.baumeyer@kgv-bilk.de
Fachberater: Tom Krüger
Tom ist als Fachberater im Vorstand und dort vor allem für die Gärten selbst zuständig. Er steht als Ansprechperson für alle Fragen rund um die kleingartengerechte, nachhaltige und ökologische Nutzung der Gärten zur Verfügung: Von Fragen zur Bepflanzung, über Pflege und Schnitt bis hin zur Bienenhaltung.
E-Mail: tom.krueger@kgv-bilk.de
Für alle Anfragen können Sie jederzeit eine Mail vorstand@kgv-bilk.de schreiben.
Je zwei der oben genannten Vorstandmitglieder sind gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB berechtigt, wobei jedoch stets der Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende mitwirken muss.